Seiteninhalt

Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung

Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

Beschreibung

Musikschulen können schon im frühesten Alter das Kind mit den Grundelementen der Musik vertraut machen, die musikalischen Begabungen frühzeitig erkennen und fördern und durch stufenweise geordneten Unterricht zur Teilnahme am Musikleben hinführen.

Für die Benutzung einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule gibt es eine entsprechende Satzung. Hier finden Sie z. B. die Regelungen zur Anmeldung und Abmeldung, zu den Leistungen oder den Unterrichtszeiten.

Informationen über die Unterrichtsangebote der Musikschule in Ihrer Gemeinde erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie Ihr Kind auch online für den Unterricht anmelden.

Anmeldung - auch online möglich

Anmeldung - auch online möglich

Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist nur für Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt möglich. Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres, möglich - vorausgesetzt, es ist ein Unterrichtsplatz frei.
In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur möglich, wenn ein Platz frei ist. An bestehenden Gruppen und Ensembles können auch auswärtige Bürger/-innen teilnehmen.

Die Ferien- und Feiertagsregelung wird wie in den allgemeinbildenden Schulen geregelt.

Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben, können Sie dies im Sekretariat vornehmen.

Online-Anmeldung

Hier geht's zur Online-Anmeldung

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Musikschule - Anmeldung an der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
    Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist nur für Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt möglich. Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres möglich - vorausgesetzt, es ist ein Unterrichtsplatz frei. In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur möglich, wenn ein Platz frei ist. An bestehenden Gruppen und Ensembles können auch auswärtige Bürger/-innen teilnehmen.

Änderungen, Ummeldung, Kündigung

Änderungen, Ummeldung, Kündigung


Änderung

Sollten sich Ihre Adressdaten oder Ihre Kontodaten ändern, teilen Sie uns dies per Email oder postalisch mit.

Ummeldung

Sollten sich Ihre Adressdaten oder Ihre Kontodaten ändern, teilen Sie uns dies per Email oder postalisch mit.

Kündigung

Eine Kündigung muss schriftlich (auch per E-Mail an musikschule@ingolstadt.de oder Fax 0841 305-1909) im Sekretariat der Musikschule erfolgen und ist im laufenden Schuljahr mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. und 31.7. möglich.
Das heißt, für den 31.12. muss bis zum 19.11. die Kündigung vorliegen, für den 31.3. bis zum 17.2. und zum 31.7. muss eine Kündigung im Sekretariat bis zum 19.6. eingegangen sein.

Gebühren, Satzung, Mietinstrumente

Gebühren, Satzung, Mietinstrumente

Gebühren

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule hat sozialverträgliche Gebühren und gewährt Geschwister- und Sozialermäßigungen, so dass die Musikschule allen sozialen Schichten und Bevölkerungskreisen offensteht.

Auszug aus der Satzung, Gebührensatzung und Schulordnung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Ermäßigungen für Familien

Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei 2 Familienmitgliedern: 20 Prozent
Bei 3 und mehr Familienmitgliedern: 30 Prozent

Mehrfächerbelegung

Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird auf die Gesamtgebühr 20 Prozent Ermäßigung gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familienermäßigung gewährt wurde.

Sozialermäßigung

Schüler, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder den IngolstadtPass beziehen, können bei Vorlage der Leistungsbescheide bis zu 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem können die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden.

Satzung

Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Mietinstrumente

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt für Anfänger Mietinstrumente zur Verfügung (siehe  Auszug aus der Gebührensatzung).

Kündigung

Der Schulbesuch kann mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. oder 31.7. des jeweiligen Schuljahres durch schriftliche Erklärung eines volljährigen Schülers oder seines Erziehungsberechtigten beendet werden.

Kosten

siehe  Auszug aus der Gebührensatzung

Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Für die hohe Qualität der bayerischen Musikschulen bürgt die Mitgliedschaft im Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen (VBSM). Eine Musikschule im VBSM, zu der auch die Simon-Mayr-Sing- und Musikschule gehört, erfüllt bestimmte Anforderungen sowohl hinsichtlich der Qualifikation der Lehrkräfte als auch im Angebot der Unterrichtsfächer. Zu diesem Unterrichtsangebot gehören die elementaren Musikpädagogik, ein umfassender Instrumental- und Vokalunterricht und die Ensemblefächer. Musikschulen sind so zum Fundament der Musikkultur geworden. Für Musikunterricht ist die Simon-Mayr-Sing- und Musikschule also die kompetente Anlaufstelle in Ingolstadt.