Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsberechtigt sind neben Asylbewerbern unter anderem auch Ausländerinnen und Ausländer (außerhalb eines Asylverfahrens), die in den § 1 des Asylbewerberleistungsgesetz näher bezeichneten Personenkreis fallen. Dazu zählen auch bestimmte Formen einer Aufenthaltserlaubnis. Anspruch haben nur Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.
Es werden folgende Leistungen gewährt
Die Leistungen werden je nach Unterkunftsart und Leistungsberechtigung (§ 2 oder § 3 AsylbLG-Anspruch) entweder überwiegend als Sachleistungen gewährt oder ggf. als Geldleistungen ausbezahlt. Es handelt sich überwiegend um Antragsleistungen, die nur nach Kenntniserlangung gewährt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an nachfolgende Kontakte:
- Grundleistungen:
Das ist der notwendige Bedarf an Unterkunft, Heizung, Gebrauchsgüter des Haushalts, Ernährung, Kleidung, Mittel der Gesundheits- und Körperpflege, Verbrauchsgüter des Haushalts sowie für persönliche Bedürfnisse. - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
- Leistungen der Bildung und Teilhabe, z. B. Mittagessen in Kindertagesstätten, etc.
- Sonstige Leistungen die z. B. zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind.
Rechtsgrundlagen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo., Di., Mi., Fr.: 08:00 – 11:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:30 Uhr
Dezentral/GU/privat
Telefon: 0841 305-50271
Telefon: 0841 305-50264
Telefon: 0841 305-50265
Telefon: 0841 305-50266
ANKER
Telefon: 0841 305-50268 (ANKER)
E-Mail: leistung-asyl@ingolstadt.de
Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt.